Rechtliche Regelungen bei einer Pflanzenölumrüstung

Bestehen überhaupt rechtliche oder gesetzliche Regelungen in Bezug auf die Pflanzenölumrüstung? Der Bundesverband für Pflanzenöle schreibt über die Umrüstqualität und die Technik. Die technisch einwandfreie Umsetzung zur Gewährung eines störungsfreien und reibungslosen Motor- und Fahrzeugbetriebes wird von der gewählten Firma, welche die Umrüstung ausführen soll, realisiert. Diese ist dazu verpflichtet, die Motor- und Fahrzeugkomponenten genaustes aufeinander abzustimmen.

Bevor einer Firma der Auftrag zugeteilt wird, das Kraftfahrzeug umzurüsten, sollten einige Punkte von Seiten des Konsumenten beachtet werden.

Beschreibt die Firma die kompletten anfallenden Kosten im Vorab und werden sie ausgiebig erklärt sowie besprochen? Beschreibt der Betrieb, welche technischen Veränderungen am Motor und am Fahrzeug durchgeführt werden? Hat die Firma überhaupt geprüft, ob das Auto sich als umrüsttauglich erweist? Erklärt die Firma wie das Fahrzeug nach der Umrüstung betankt werden muss? Gibt die Umrüstfirma die so genannte „Ganzjahrestauglichkeit“ an? Werden Garantien erteilt? Beschreibt die Firma, welche Möglichkeiten bei einer Panne bestehen und gibt sie passende Hilfestellung? Erfüllt ein Unternehmen mehrere Punkte nicht, so sollte sich der Verbraucher gut überlegen, ob dieses seine Umrüstung durchführen sollte.

Selbstverständlich fragen sich die Verbraucher letztendlich auch, ob der Betrieb des eigenen Fahrzeuges mit Pflanzenöl überhaupt erlaubt ist. Die Antwort findet sich in StVZO § 19 in der Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis durch Ergänzungslieferung. Hier steht: „ Die Betriebserlaubnis eines Dieselfahrzeuge erlischt nicht, wenn das Fahrzeug anstelle von Dieselkraftstoff mit Rapsöl oder Rapsölmethylester (RME) betrieben wird.“ Festgehalten wird allerdings auch, dass als Prämisse die Nichtveränderung der einzelnen Fahrzeugteile vorausgesetzt wird, denn die Beschaffenheit diverser Teile ist vorgeschrieben und bei Nichteinhaltung könnte dies eine essenzielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

Ebenso finden sich immer wieder Anhaltspunkte bezüglich der Mindestanforderungen an das Pflanzenöl selbst. Der Konsument sollte auf niedrige Phosphorwerte im Bereich zwischen 10mg pro Kilogramm, achten. In Tabellen finden sich exakt definierte Anforderungen, welche das Pflanzenöl erfüllen muss, damit es als Kraftstoff eingesetzt werden kann. Besonders sollten sich die jeweiligen Ölmühlen an die Vorgaben halten, denn diese sind immerhin die Haupteinflussfaktoren im Bereich der Mindestanforderungen für das Pflanzenöl. Sofern Zweifel an der Qualität des Pflanzenöls bestehen, muss eine chemische Analyse durchgeführt werden, um den Weihenstephanstandard zu gewährleisten.

Ändert eigentlich eine Pflanzenölumrüstung etwas an der jeweiligen EURO-Abgasnorm? Diese Frage kann dem Konsumenten mit „Nein“ beantwortet werden. Die umgerüsteten Fahrzeuge werden nach Abschluss der Umrüstarbeiten nicht in eine andere Abgasnorm klassifiziert. Jedoch könnte eine Verringerung der Steuerklasse möglicherweise durch die Montage von emissionsreduzierenden Bauteilen, wie zum Beispiel einem Oxydationskatalysator oder einem Rußfilter, erreicht werden.

Zu guter Letzt, stellt sich dem Verbraucher noch die Frage, ob eine Freigabe der Fahrzeughersteller für eine Umrüstung erforderlich wäre. Bei einer Umrüstung des Fahrzeuges auf Pflanzenöl bestehen keinerlei Qualitätsstandards, aus diesem Grund können Dritte bei diesem Thema auch keine so genannte „pauschale Unbedenklichkeit“ bescheinigen. Allerdings sollte dem Verbraucher vermittelt werden, dass die Garantieansprüche eines Neuwagens bei einer Umrüstung meist verfallen, allerdings bleibt dies im Einzelfall mit dem Hersteller selbst zu klären.

Unterschieden werden müssen Zwischenfälle, welche eindeutig mit der Umrüstung in Verbindung gebracht werden können und welche nicht. Beinah jeder Betrieb, welcher Umrüstungen durch führt, bietet dem Kunden meist von sich aus eine günstige Garantieversicherung an, welche Schäden in Bezug auf die Umrüstung auf Pflanzenöl abdecken (Wichtig: ausgenommen Verschleißteile).

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