Vorsorgevollmacht

So lange nichts passiert ist alles in Ordnung. Das kann sich allerdings schnell ändern. Nicht nur das Alter birgt das Risiko von Krankheiten, sondern auch das alltägliche Leben. Ein Unfall mit unvorhersehbaren Folgen kann jeden Tag passieren, eine heimtückische Krankheit kann tagtäglich ausbrechen. Zugegeben, kein sehr angenehmes Thema, dennoch ein sehr wichtiges. Wenn man einmal nicht mehr selbst entscheiden kann, was mit einem passiert, dann ist es von größter Bedeutung, dass man für diesen Fall bestimmt hat, wer über einen verfügen kann.

Die Vorsorgevollmacht

Für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit gibt es die so genannte Vorsorgevollmacht. In ihr kann festgelegt werden, wer in einem solchen Fall berechtigt ist, Entscheidungen über erforderliche Maßnahmen zu treffen. Dabei geht es unter Umständen um ganz wesentliche Entscheidungen, welche die eigene Zukunft maßgeblich beeinflussen können. Deshalb ist es ratsam, dass die Auswahl der Vertrauensperson, die man als Bevollmächtigte in der Vorsorgevollmacht einsetzt, sehr sorgsam erfolgt.
In der Vorsorgevollmacht werden verschiedene Bereiche des Lebens geregelt, die von einer Entscheidungsunfähigkeit betroffen sein können. Bedeutsam ist hier vor allem die Tatsache, dass insbesondere im medizinischen Bereich und in der Gesundheitssorge die nächsten Familienangehörigen oder der Ehepartner nicht automatisch entscheidungsberechtigt sind. Ohne Vorsorgevollmacht kann es hier sehr schnell zu bitteren Auseinandersetzungen kommen.

Wahl und Benennung der Vertrauensperson

Als bevollmächtigte Person kommen grundsätzlich alle Personen in Betracht. Es müssen nicht unbedingt Familienangehörige sein, auch beispielsweise der Hausarzt oder ein Rechtsanwalt können als bevollmächtigte Personen eingesetzt werden. Wichtig ist, dass ein Vertrauensverhältnis besteht, schließlich kann es um die eigene Zukunft oder gar um Leben oder Tod gehen. Zusätzlich sollte ein Vertreter der bevollmächtigten Person festgelegt werden, für den Fall, dass diese im Bedarfsfall verhindert ist oder nicht mehr zur Verfügung steht.
Wer ganz sicher gehen möchte, der kann auch noch einen Kontrollbevollmächtigten einsetzen. Dieser hat das Recht über die Entscheidungen und Handlungen des Bevollmächtigten zu wachen und im Zweifelsfall auch das Recht zum Widerruf der Vorsorgevollmacht.

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, in der ein Bevollmächtigter der eigenen Wahl benannt wurde, wird im Falle einer persönlichen Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit von staatlicher Seite ein Behördenbevollmächtigter benannt. In der Regel geschieht das durch das zuständige Vormundschaftsgericht.

Vorsorgevollmacht: Welche Bereiche werden geregelt?

In der Vorsorgevollmacht wird zunächst einmal der Bereich Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit geregelt. Der Bevollmächtigte darf hier Entscheidungen fällen, welche die medizinische Versorgung betreffen, wie zum Beispiel Art und Unfang der Untersuchungen, Heilbehandlungen, aber auch über lebensverlängernde Maßnahmen. Dies wird natürlich immer in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten erfolgen. Auch über die Unterbringung in ein Pflegeheim oder in eine geschlossene Anstalt kann der Bevollmächtigte in gegebenem Fall entscheiden.
Für den medizinischen Bereich ist für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit zusätzlich eine Patientenverfügung ratsam. In ihr können die eigenen Wünsche für eine medizinische Versorgung konkretisiert werden.

Auch in Wohnungsangelegenheiten kann einem Bevollmächtigten Entscheidungsbefugnis erteilt werden. In diesem Fall ist der Bevollmächtigte berechtigt, beispielsweise einen Mietvertrag zu kündigen oder einen neuen Mietvertrag zu schließen.

Die Bevollmächtigung kann sich auch auf die Vertretung gegenüber Versicherungen, Behörden und Gerichten erstrecken. Auch die Wahrnehmung von Vermögensangelegenheiten, das heißt also Bank- und Depotgeschäfte, sowie Postangelegenheiten können bevollmächtigt werden.

Die richtige Form der Vorsorgevollmacht

Es gibt von verschiedenen Stellen Vordrucke für eine Vorsorgevollmacht. Eine Reihe davon lassen sich im Internet finden und herunterladen. In diesen Vordrucken sind die einzelnen Punkte, über die der Bevollmächtigte Entscheidungskraft haben soll, einzeln anzukreuzen. Es können auch bestimmte Bereiche explizit ausgenommen oder zusätzliche hinzugefügt werden. Wichtig ist, dass der Bevollmächtigte sowie gegebenenfalls dessen Vertretung und der Kontrollbevollmächtigte dort eindeutig aufgeführt sind. Die Vollmacht muss mindestens vom Vollmachtgeber und vom Bevollmächtigten unterschrieben werden. Zusätzlich kann ein Beglaubigungsvermerk durch die Unterschrift weiterer Personen oder durch eine offizielle Stelle sinnvoll sein. Das kann zum Beispiel ein Arzt, ein Rechtsanwalt oder ein Notar sein.

Die Vorsorgevollmacht sollte im Falle eines Falles schnell verfügbar sein. In jedem Fall muss der Bevollmächtigte ein gültiges Exemplar haben, gegebenenfalls natürlich auch dessen Vertreter und der Kontrollbevollmächtigte. Sinnvoll kann es auch sein, seinem Hausarzt und seinem Rechtsanwalt eine Kopie zu überlassen. Die Bundesnotarkammer führt ein so genanntes Vorsorgeregister, in welchem man seine Vorsorgevollmacht eintragen lassen kann. Ärzte und Rechtsanwälte können dann im Notfall sehr schnell auf eine dort registrierte Vorsorgevollmacht zugreifen. Eine einmal erstellte Vorsorgevollmacht sollte von Zeit zu Zeit überprüft und erneuert werden.

Rechtliche Situation der Vorsorgevollmacht

Eine gültige Vorsorgevollmacht muss von allen beteiligten Stellen anerkannt werden, auch vom Vormundschaftsgericht. Entstehen jedoch Zweifel an der Handlungsfähigkeit eines Bevollmächtigten, so kann das Vormundschaftsgericht trotzdem einen amtlichen Betreuer bestellen.

In den letzten Jahren wurde die Stärkung der Vorsorgevollmacht von verschiedenen Stellen immer wieder betont, unter anderem vom Deutschen Richterbund sowie von einer Reihe von Sozialverbänden. Ziel hierbei ist die Erhöhung der Selbstbestimmung sowie die Reduzierung der amtlich bestellten Vormundschaften.

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2 Kommentare

  1. Paul Krampe

    Für meine Eltern benötige ich bald eine Vorsorgevollmacht und recherchiere nun alles dazu. Mir war gar nicht bewusst, dass neben der Gesundheitssorge auch der Bereich der Wohnungsangelegenheiten mit einbezogen werden kann. Ich werde das mal mit dem Notariat besprechen, welches sich um die Bearbeitung kümmert, vielen Dank für die Tipps.

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    • Sven

      Hallo Paul, freut mich, wenn der Artikel helfen konnte. 🙂

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